Fast jeder liebt sie: Katzenbabys. Sie sind ja auch zu putzig, wenn sie die Welt erobern. Stundenlang könnte man ihnen beim Spielen zusehen, ohne sich zu langweilen.
Gerade im Herbst werden überall Katzenkinder angeboten, die ein neues Zuhause suchen. Meist sind das typische Hauskatzen, robust und selbstständig. Was viele nicht wissen: Diese Katzenkinder sind illegal!
Seit 2005 gilt in Österreich, im Tierschutzgesetz verankert, die Kastrationspflicht für weibliche und männliche Hauskatzen, die nicht explizit zur Zucht gehalten werden. Der Gesetzestext lautet: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.“ Wer das nicht tut und eine Anzeige bekommt, muss mit Strafen bis zu 3.900 Euro rechnen!
Ausgenommen von dieser Regelung sind laut Gesetzestext “Bauernhofkatzen”. Damit sind aber nicht die Stubentiger gemeint, die sich ein Landwirt als Haustier hält, sondern streunende Katzen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können.
Katzen in Wohnungshaltung müssen nicht kastriert werden. Aber auch für sie (beziehungsweise ihre Besitzer) ist Verhütung ein Thema. Welche Verhütungsmittel für die Katz’ sind, lest ihr hier.
Update: Ab 1. April 2016 gilt die Kastrationspflicht auch für die sogenannten „Bauernhofkatzen“. Wohnungskatzen bleiben weiterhin von der Kastrationspflicht ausgenommen.